Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Langer EDV Inh. Rosi Langer gültig ab 01. Januar 2000 I Bedingungen für Kauf §1 Gegenstand der Bedingungen Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist der Verkauf von Computer-Druckern, -Anlagen und Peripheriegeräten, nachfolgend "Geräte" genannt, sowie Software und Literatur, nachfolgend Zubehör genannt. Das Anbieten/die Zuverfügungstellung von Service, Wartung sowie sonstigen Dienst- /Werkleistungen erfolgt zu den gesonderten Bedingungen Service/Wartung/Dienstleistung bzw. Schulung, soweit diese von den nachstehenden Bedingungen abweichen. Verträge kommen nur zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Langer EDV zustande. Wir verweisen auf den Aushang in allen Geschäftsstellen. §2 Gerichtsstand/Erfüllungsort a) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, Klage bei dem jeweils sachlich zuständigen Gericht in Miltenberg zu erheben. b) Erfüllungsort ist der Ort des Sitzes der die Lieferung ausführenden Geschäftsstelle von Langer EDV. §3 Liefertermine a) Wenn nicht anderes vereinbart gelten die Liefertermine als freibleibend. b) Der Lauf von vereinbarten Lieferfristen wird unterbrochen, sobald und solange der Besteller sich mit seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen gegenüber Langer EDV in Rückstand befindet. c) Es werden keine Fixgeschäfte getätigt. §4 Nachlieferungsfrist Der Besteller ist berechtigt Langer EDV eine Nachlieferungsfrist zu setzen. Diese muß mindestens 2 Wochen betragen und schriftlich erfolgen. §5 Unterbrechung der Lieferung a) Bei höherer Gewalt, Arbeitsmaßnahmen, behördlichen Anordnungen, sowie unverschuldeten Betriebsstörungen wird die Liefer- bzw. Abnahmefrist ohne weiteres auf die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um fünf Wochen verlängert. b) Geht die Behinderung über fünf Wochen hinaus, so hat Langer EDV das Recht vom Vertrag zurückzutreten. c) Schadenersatzansprüche sind in Fällen des §5 ausgeschlossen. §6 Zahlungsbedingungen a) Die Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele zu begleichen oder wenn nichts vereinbart, zahlbar sofort rein netto ohne Abzug. b) Maßgebend für die Wahrung der Zahlungsfrist zu Ziff. 1 sowie etwaige weitere Zahlungsziele ist der Tag der vorbehaltslosen Gutschrift auf dem Konto von Langer EDV. c)Die Wartungsgebühren werden jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. Leistungen, die nicht mit der Wartungsgebühr abgegolten sind, sind nach der Rechnungsstellung fällig. Abzüge von in Rechnung gestellten Preisen sowie Aufrechnungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Sollte der Kunde in Zahlungsrückstand sein, kann Langer EDV nach vorheriger Ankündigung die Wartungsleistung zurückhalten. Der Zahlungsanspruch wird dadurch nicht berührt. Dauert der Zahlungsrückstand länger als einen Monat, kann Langer EDV wahlweise Erfüllung verlangen oder fristlos kündigen. Das gleiche Wahlrecht hat Langer EDV auch, wenn es aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich ist, die Wartungsleistung dauernd zu erbringen. Hierzu gehört insbesondere die Verschaffung der Geräte ins Ausland. Das Recht zur Kündigung aus sonstigem wichtigem Grunde bleibt unberührt. Nach Kündigung des Vertrages aufgrund Zahlungsverzuges bzw. aufgrund eines sonstigen wichtigen Grundes, erwächst Langer EDV ein sofort fälliger Schadenersatzanspruch in Höhe des für den Rest der Vertragsdauer anfallenden Wartungsgrundbetrag. §7 Zahlungsverzug Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, kann Langer EDV Zinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Das gesetzliche Recht von Langer EDV zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. §8 Annahmeverzug Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so ist Langer EDV berechtigt 20% des Rechnungspreises als Schadenersatz zu verlangen. Der Erfüllungsanspruch des Bestellers erlischt. §9 Aufrechnung Gegen eine fällige Kaufpreisforderung kann der Besteller nicht mit anderweitigen Forderungen gegen Langer EDV aufrechnen, es sei denn, daß dieser Gegenanspruch schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. §10 Eigentumsvorbehalt a) Langer EDV behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kaufgegenstand nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Langer EDV nicht ausgeführt werden. c) Der Besteller ist verpflichtet Langer EDV im Falle des Zugriffes Dritter, so etwa durch Diebstahl/Pfändung/Konkurs, unverzüglich Mitteilung zu machen oder Beschädigungen oder die Vernichtung der Sache anzuzeigen. Langer EDV ist Mitteilung über eine Veränderung des Standortes der Kaufsache zu machen. §11 Erweiterter Eigentumsvorbehalt Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, so gilt als vereinbart, daß die gelieferte Ware solange im Eigentum von Langer EDV verbleibt bis alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung getilgt sind. Der Besteller hat gegenüber Langer EDV einen Freigabeanspruch an den Waren, die den Wert verkörpern, der 150% des noch jeweiligen offenstehenden Kaufpreisanspruches von Langer EDV gegen den Besteller übersteigt. Die Rangfolge der Freigabeansprüche bestimmt sich dabei alleine nach der zeitlichen Reihenfolge der Warenlieferungen, beginnend mit der ersten Lieferung. §12 Verlängerter Eigentumsvorbehalt Handelt es sich bei dem Besteller um einen Händler, in dessen Handelsbetrieb die Kaufsache bestimmungsmäßig zur Weiterveräußerung geliefert wird, so tritt dieser Besteller die Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden an Langer EDV solange in Höhe der Forderung von Langer EDV gegen den Besteller ab, bis die Forderung von Langer EDV befriedigt ist. Dem Besteller wird insoweit Einziehungsermächtigung seitens Langer EDV erteilt. §13 Gewährleistung a) Die Gewährleistung beträgt 12 Monate, soweit nicht anders vereinbart. Die Gewährleistung für Wiederverkäufer regelt sich nach unserem Händlervertrag. b) Voraussetzung für jede Gewährleistung ist, aa) die unverzügliche Angabe, daß ein Fehler/Mangel am Gerät aufgetreten ist; bb) die unverzügliche Angabe aller zweckdienlichen Informationen zur Beseitigung des Mangels; cc) Die Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers gem. §14. c) Die Verpflichtung von Langer EDV beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile des Gerätes. d) Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Besteller nicht von Langer EDV genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder Reparaturen selbst vornimmt oder durch Personal vornehmen läßt, das nicht von Langer EDV autorisiert ist, die Geräte ohne schriftliche Zustimmung von Langer EDV instandzusetzen oder an einen anderen als den Installationsort zu verbringen. e)Instandsetzungen, die dadurch notwendig werden, daß Vertragsgeräte unter Bedingungen betrieben werden, welche nicht den Spezifikationen des Herstellers entsprechen (z.B. Netzschwankungen, Verschmutzungen, Abweichungen von der empfohlenen Raumtemperatur oder Luftfeuchtigkeit, sowie elektrostatische Entladungen). Das gleiche gilt bei der Verwendung von Zubehör und Verbrauchsmaterialien, die nicht den Spezifikationen des Herstellers entsprechen. f) Die Gewährleistung gilt nicht für den natürlichen Verschleiß unterliegender Betriebsmittel sowie Zubehör. g) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, es sei denn, es handelt sich um einen in §12 genannten Besteller. Hier gilt unser Händlervertrag. §14 Behandlung der Kaufsache Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes und der Gewährleistung ist der Besteller verpflichtet die Kaufsache pfleglich und unter Beachtung der für den Kaufgegenstand in kommenden Sorgfaltspflichten zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten -soweit diese nach Herstellerangaben vorgeschrieben sind- und das Tragen der damit verbundenen Kosten. §15 Datensicherung Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß von den Programmen und sonstigen Daten in angemessenen Zeitabständen Sicherungskopien angefertigt werden. Langer EDV übernimmt für Datenverlust keinerlei Haftung. Ebenso wird auch für Daten auf den Datenträgern keinerlei Haftung übernommen. §16 Folgeschäden Weitere Ansprüche des Bestellers als die in §13 genannten oder Dritter wegen mangelhafter Lieferung gegen Langer EDV sind ausgeschlossen. Es handelt sich hier insbesondere um Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder grobe Fahrlässigkeit oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften zwingend gehaftet wird. §17 Schriftform a) Der Besteller hat seine Rechte aus §§ 4, 9, 11, 13 und 15 schriftlich anzuzeigen. b) Meint der Besteller Ansprüche gegen Langer EDV erheben zu können, so muß er diesbezügliches Begehr gegenüber Langer EDV schriftlich anzeigen. §18 Abtretung Langer EDV ist berechtigt Forderungen gegen den Besteller abzutreten. §19 Preise Die Preise gelten jeweils in EURO, zuzüglich Mehrwertsteuer. §20 Rechtswirksamkeit Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unverzüglich eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt. II Bedingungen für Service/Wartung/Dienstleistungen Siehe hierzu Wartungs-Bedingungen 12/00 III Bedingungen für Schulung §1 Gegenstand der Bedingungen Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Einweisung/Schulung des Bestellers/Kunden in den Umgang mit von Langer EDV erworbenen Geräten und in die vertriebene Software. §2 Seminare und Preise Langer EDV bietet Schulungen/Seminare für seine Besteller/Kunden zu den jeweils in den gültigen Schulungskatalogen ausgewiesenen Preisen und Schulungsbedingungen. §3 Weitere Bestimmungen Ergänzend gelten die Bedingungen für Kauf sinngemäß, soweit sie hier Anwendung finden. Stand 01/1999